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Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg seit 16.09.2021

Das Land Baden Württemberg hat ein dreistufiges Warnsystem eingeführt: Die Auslastung der Intensivbetten in den Krankenhäusern gilt nun für die Ermittlung der neuen Basis-, Warn- und Alarmstufe.

 

  • Basisstufe (bis 249 belegte Intensivbetten): es gilt wie bisher die 3G-Regel (Genesen - Geimpf - Getestet). Ungeimpfte benötigen bei der Anreise einen max. 24 Stunden alten beglaubigten negativen Antigen-Schnelltest.
  • Warnstufe (ab 250 belegten Intensivbetten): bei der Beherbergung gilt wie in der Basisstufe die 3G-Regel; in der Gastronomie benötigen Ungeimpfte jedoch einen PCR-Test.
  • Alarmstufe (ab 390 belegten Intensivbetten): in der Beherbergung gilt die 3G-Regel, allerdings benötigen Ungeimpfte nun auch hier einen PCR-Test; in der Gastronomie gilt dann die 2G-Regel, d. h. kein Zutritt für Ungeimpfte.

Testnachweise sind wie bisher alle drei Tage erneut vorzulegen. Kinder bis einschl. 5 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.

Die Warn- bzw. Alarmstufe ist aktuell nicht erreicht (Stand: 16.09.2021).

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Durbachseite: www.durbach.de/service/corona-aktuell

 

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