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Neue Corona-Verordnung

Ab Montag, 16. August 2021 tritt eine neue Corona-Verordnung des Landes Baden Württemberg in Kraft.

In Baden Württemberg entfallen ab dem 16. August 2021 die bisherigen vier Inzidenzstufen. Es gilt dann unabhängig von der Inzidenz wieder die 3 G-Regel (Geimpft – Genesen – Getestet). Wer keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis erbringen kann, benötigt bei der Anreise einen max. 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest. Ausgenommen sind Kinder bis einschl. 5 Jahre. Beglaubigte Testung ist auf dem Festplatz Durbach möglich. Nähere Infos und Termine hierzu finden Sie auf www.durbach.de oder auf www.alpentest.de . Ab dem 11. Oktober müssen Tests selbst bezahlt werden. (Stand: 14.08.2021)

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