In der Beherbergung gilt nun die 2G-Regel (Geimpft oder Genesen). Nicht immunisierte Personen dürfen nicht mehr beherbergt werden! Davon ausgenommen sind dienstliche Übernachtungen oder besondere Härtefälle wie beispielsweise ein dringend notwendiger Arztbesuch. In diesen Ausnahmefällen muss ein negativer Schnell- oder PCR-Test vorgelegt werden.
Innenräumen der Gastronomie sind ebenfalls nur für Geimpfte und Genesene zugänglich.
Das stimmt uns sehr traurig. Und dennoch sind wir froh und dankbar, dass wir trotz allen Maßnahmen seit dem letzten Lockdown viele Stammgäste und zahlreiche neue Gäste begrüßen durften.