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Neue Corona-Verordnung der Landesregierung Baden Württemberg

Ab Montag, den 28.06.2021 entfällt in den Beherbergungsbetrieben und in der Gastronomie die Testpflicht.

Die Landesregierung von Baden Württemberg hat am 25.06.2021 eine neue Corona-Verordnung verabschiedet. Da die Inzidenz in Baden Württemberg stabil unter 35 (hier in der Ortenau unter 10) liegt, sind in den Beherbergungsbetrieben und in der Gastronomie keine Impf- und Genesenen-Nachweise und auch keine Tests mehr notwendig. Sollten die Zahlen wieder steigen, tritt die 3G-Regelung (Geimpft, Getestet oder Genesen) wieder in Kraft.

Wir wollen also weiterhin vorsichtig sein und die Abstands- und Hygieneregeln einhalten, um die neu gewonnene Freiheit nicht wieder zu verlieren!

Indietro
Dieses Vorhaben wird finanziert mit Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des ELER und mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg.