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Neue Corona-Verordnung der Landesregierung Baden Württemberg

Ab Montag, den 28.06.2021 entfällt in den Beherbergungsbetrieben und in der Gastronomie die Testpflicht.

Die Landesregierung von Baden Württemberg hat am 25.06.2021 eine neue Corona-Verordnung verabschiedet. Da die Inzidenz in Baden Württemberg stabil unter 35 (hier in der Ortenau unter 10) liegt, sind in den Beherbergungsbetrieben und in der Gastronomie keine Impf- und Genesenen-Nachweise und auch keine Tests mehr notwendig. Sollten die Zahlen wieder steigen, tritt die 3G-Regelung (Geimpft, Getestet oder Genesen) wieder in Kraft.

Wir wollen also weiterhin vorsichtig sein und die Abstands- und Hygieneregeln einhalten, um die neu gewonnene Freiheit nicht wieder zu verlieren!

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