Die Landesregierung von Baden Württemberg hat am 25.06.2021 eine neue Corona-Verordnung verabschiedet. Da die Inzidenz in Baden Württemberg stabil unter 35 (hier in der Ortenau unter 10) liegt, sind in den Beherbergungsbetrieben und in der Gastronomie keine Impf- und Genesenen-Nachweise und auch keine Tests mehr notwendig. Sollten die Zahlen wieder steigen, tritt die 3G-Regelung (Geimpft, Getestet oder Genesen) wieder in Kraft.
Wir wollen also weiterhin vorsichtig sein und die Abstands- und Hygieneregeln einhalten, um die neu gewonnene Freiheit nicht wieder zu verlieren!