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Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung

Neues Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung seit 19.März 2022. Übergangsregelung in Baden Württemberg bis zum 02. April 2022.

Was nun in Baden Württemberg gilt:

  • das Stufensystem entfällt
  • keine Kontaktbeschränkungen oder Kapazitätsbeschränkungen mehr
  • allgemeine Maskenpflicht bleibt bestehen (FFP2 in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr)
  • 3G-Regel in der Beherbergung und in der Gastronomie.

(Angaben ohne Gewähr)

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Dieses Vorhaben wird finanziert mit Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des ELER und mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg.